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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Sie können uns jederzeit auf folgenden Wegen kontaktieren:

Pocket Cocktails Manufaktur e.U.
Gentzgasse 55
1180 Wien
Österreich

E-Mail Adresse: office@pocket-cocktails.com

Geschäftsbedingungen

Stand: [Februar 2022]

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Cateringverträge
zwischen der Pocket Cocktails e.U. (in der Folge kurz Caterer genannt) und dem
Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftraggebers, die zu den vorliegenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in
welcher Form diese dem Caterer zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen
Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Caterers. Stillschweigen
gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Stillschweigen „generell“ seitens des Caterers hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Das Angebot ist freibleibend, soweit nichts anderes durch den Caterer im Angebot festgelegt ist. Mündliche
oder telefonische Angebote benötigen für ihre Wirksamkeit die unverzügliche schriftliche Bestätigung durch den
Caterer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Caterers zustande.
2.2. Der Caterer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber
übergebenen Unterlagen und Informationen, die von diesem zur Erstellung des Angebots zur Verfügung gestellt
werden – außer deren Fehlerhaftigkeit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Caterer nicht erkannt.
2.3. Sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotslegung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Konzepte,
Beschreibungen) bleiben Eigentum des Caterers und können vom Caterer jederzeit zurückgefordert werden. In
diesem Fall sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zur freien Verfügung des Caterers
zurückzustellen. Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung
des Caterers weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht
oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden.
2.4. Das Warenangebot unterliegt saisonal bedingten Veränderungen. Sollten einzelne Artikel des Angebots nicht
zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich der Caterer den Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1. Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung vom Caterer oder einem vom Caterer
beauftragten Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist.
3.2. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke –
werden dem Auftraggeber nur leih- bzw. mietweise überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der
Auftraggeber dem Caterer zu ersetzen.
3.3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden vom Caterer so rasch wie möglich
nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern die Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist, berechtigen sie
nicht zur Verweigerung der Annahme.
4. Gewährleistung, Mängelrüge
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
4.2. Auftretende Mängel sind uns – ohne dass damit für einen Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des
KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach
Sichtbarwerden bekannt zu geben.
4.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des KSchG, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne
des § 377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigen Verlust aller
ihm – aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel – zustehenden Ansprüche schriftlich
zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat der Auftraggeber – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist –
ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. 

4.4. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Auftraggeber, schließt jede Gewährleistung aus.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Alle im Angebot genannten Preise und Preisangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

5.2. Um Ihre Reservierung als garantierte Buchung bei uns fixieren zu können, bitten wir Sie, uns spätestens

6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung in der Höhe von 75% auf unser Konto lautend auf Pocket Cocktails e.U. zu leisten.

5.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt brutto, ohne Abzug, zahlbar.

5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

6.1. Der Auftraggeber – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Gegenforderung ist vom Caterer anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6.2. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

 

7. Stornobedingungen & Garantiezahl

 

7.1. Bei Stornierungen ab  21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Veranstalter keine Kosten verrechnet.
7.2. Stornierung bei 14-20 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 Prozent des Betrages des letztgültigen
Angebotes in Rechnung gestellt.
7.3.  Stornierungen bei 8-13 Tage vor der Veranstaltung werden 75 Prozent des Betrages des letztgültigen
Angebotes in Rechnung gestellt.
7.4. Bei Stornierungen unter 8 Tage vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des Betrages des letztgültigen
Angebotes in Rechnung gestellt.

 7.5. Eine Reduktion bzw. Anhebung der Personenanzahl kann nur bis maximal 14 Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden.

 

7.6. Die endgültige Personenanzahl der Gäste, in weiterer Folge Garantiezahl, kann der Veranstalter nur bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung ändern. Danach wird die Stornogebühr anteilsmäßig verrechnet. Eine Reduktion der Personenanzahl unter 3 Tagen vor der Veranstaltung sowie am selben Tag der Veranstaltung ist nicht möglich. Es wird der volle Betrag des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.

 

7.7. Erfolgt eine Aufstockung der Garantiezahl vor diesen 3 Tagen, dient diese dem Caterer als tatsächliche Garantiezahl und Verrechnungsgrundlage.

 

8. Versicherungen und behördliche Konzessionen

8.1. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Auftraggebers und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.2. Für allfällig abzuschließende, die Veranstaltung betreffende Versicherungen, hat der Auftraggeber Sorge zu tragen und die diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.

9. Sonstige Kosten

9.1. Die Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments sowie die Kosten der Zustellung der  Getränke sind im Preis inkludiert.

9.2. Allfällige Kosten der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sind vom Auftraggeber zu tragen.

10. Haftung Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG – wird die Haftung gegenüber dem Besteller für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.

11. Höhere Gewalt Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder den Auftraggeber noch den Caterer zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt.

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